I. Vertragsinhalt
1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Angebote sowie diese Bedingungen und etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde.
2. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.
3. Abweichungen von Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
II. Angebot und Entwurfsunterlagen
1 . Unser Angebot wird nach den Angaben des Kunden und den von ihm und von der jeweiligen Ausstellungsleitung zurVerfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet. Für die Richtigkeit dieser Unterlagen haften wir nicht.
2. Entwürfe, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen, Muster, Kostenvoranschläge u. ä., lnformationen körperlicher und unkörperlicher Art - auch in elektronischer Form - bleiben unser Eigentum.
3. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
4. Änderungen von Planungen, Entwürien etc. dürfen nur in Abstimmung mit uns vorgenommen werden.
III. Preis und Zahlung
1. Zu den angegebenen Preisen kommt, sofern im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt, die gesetzliche Mehrwertsteu. er sowie Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung hinzu.
2. Bei Auftragsbestätigung wird eine 1. Abschlagszahlung über 50% der Auftragssumme fällig. Für Lieferverzögerungen, die durch nicht rechtzeitigen Zahlungseingang entstet-Ien, sowie für Preisunterschiede, die hierdurch entstehen können, übernehmen wir keine Gewähr.
3. Sollte der Auftrag durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zur Durchführung kommen, sind wir berechtigt, für die bis dahin erbrachten Leistungen Aufwendungsersatz/Schadenersatz in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, mindestens aber 30% der Auftragssumme zu v;erlangen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach.
4. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
IV. Standänderungen
1. Vom Angebot abweichende Standänderungen nach Auftragsbestätigung können bis zu 14 Tagen vor Aufbaubeginn berücksichtigt werden, sind jedoch kostenpflichtig und werden nach der jeweils gültigen Preis-/ Leistungsliste abgerechnet.
2. Änderungecn vor Ort werden ebenfalls nach Aufwand unter Zug.rundelegung der gültigen Preis-/ Leistungsliste abgerechnet.
V. Standelemente
1. Werden Standelemente beschädigt und hat der Kunde diese Beschädigung zu vertreten, wird die Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung in Rechnung gestellt.
VI. Abnahme / Übergabe
1 . Die Abnahme erfolgt grundsätzlich 2 Tage vor Messebeginn. Erscheint der Kundebzw. ein von ihm Bevollmächtigter zum Abnahmetermin nicht, so gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Leistung ganz oder teilweise in Benutzung nimmt.
2. Die Abnahme kann nur wegen we~entlicher Mängel verweigert werden.
3. Sollten sich durch den Kunden Verzögerungen (z.B. durch die Montage von Exponaten) ergeben, so ist der folgende Tag zusätzlicher und kostenpflichtiger Bautag.
VII. Gewährleistung und Schadenersatz
1. Eine unvollständige oder unrichtige Lieferung sowie offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen.
2. Als Gewährleistung kann der Kunde grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Eine Ersatzlieferung bleibt uns vorbehalten .
3. Für die Lieferung durch Dritte übernehmen wir keine Verantwortung.
VIII. Versicherung
1 . Versicherungen egal welcher Art schliessen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und für Rechnung des Bestellers ab.
2. Bei ,Mietständen ist der Stand bei Auf- und Abbauten, sowie während des Transportes durch uns, versichert. Nach Standübergabe sowie während der Laufzeit der Messe übernimmt der Aussteller für Schäden am Stand die volle Haftung, gegebenenfalls ist eine Ausstellerversicherung über die Messegesellschaft abzuschliessen. Für Schäden bei Auf- und Abbau, sowie während des Transportes den wir nicht zu vertreten haben, wird jedoch keine Haftung übernommen.
3. Ansonsten haften wir lediglich für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch unsere Mitarbeiter entstehen .
4. Für die Dauer der Einlagerung (gilt auch bei kostenfreier Einlagerung durch die STANDFEST MESSEBAU GMBH) wird der Kunde eine Versicherung gegen die Risiken eines Feuer- Sturm- oder Wasserschadens sowie gegen das Risiko eines Diebstahl- oder Vandalismusschadens für sein Eigentum abschliessen.
IX. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
X. Gerichtsstand
1 . Gerichtsstand ist Bielefeld.
XI.Rechtsgültigkeit
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzeJner Vertragsbestimmungen in seinen übrigen Teilen wirksam.